Eingruppierung mit Fallstricken
Entgeltgruppen, Stufen, Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen greifen ineinander. Eine falsche Zuordnung wirkt rückwirkend und fällt oft erst in der Prüfung auf.
Entgeltabrechnung für diakonische Träger
Diakonische Träger, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Kitas rechnen wir vollständig nach AVR Bayern ab. Eingruppierung, Zulagen, Zuschläge und Jahressonderzahlung — komplett über DATEV.
Ihre Ausgangslage
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern verlangen in jedem Abrechnungslauf Entscheidungen, die eine Standard-Lohnbuchhaltung nicht kennt.
Entgeltgruppen, Stufen, Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen greifen ineinander. Eine falsche Zuordnung wirkt rückwirkend und fällt oft erst in der Prüfung auf.
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Wechselschichtzulagen, Pflegezulagen, Bereitschaftsdienste. Jeder Monat ist anders, jede Abweichung muss belegbar sein.
Tarifrunden und Anpassungen der Entgelttabellen müssen zum richtigen Stichtag greifen — nicht später und nicht pauschal.
Fehlt die Fachkraft in der Lohnbuchhaltung, steht die Abrechnung. Das Fehlerrisiko bleibt trotzdem bei Ihnen.
der größten Engpassberufe Deutschlands
unbesetzte Vollzeitstellen in der Altenpflege
fehlende Pflegekräfte bis 2049
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse 2024 (Rang der Pflegeberufe); Bundesagentur für Arbeit, offene Stellen Altenpflege 2024; Statistisches Bundesamt, Pflegekräftevorausberechnung, Pressemitteilung Nr. 033 vom 24.01.2024 (Status-quo-Szenario).
Unsere Leistung
Wir übernehmen die vollständige Entgeltabrechnung nach AVR Bayern — von den Stammdaten bis zur Jahressonderzahlung.
Korrekte Entgelttabellen, Stufen, Zulagen und Jahressonderzahlungen — immer auf aktuellem Tarifstand.
Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Wechselschicht- und Pflegezulagen sauber und prüfungssicher.
Bewegungsdaten aus Ihrer Zeiterfassung übernehmen wir über geprüfte Schnittstellen — ohne Zettelwirtschaft.
Wir überführen Ihre Daten in eine moderne DATEV-Umgebung und rechnen in der DATEV-Cloud ab. Server in Deutschland und Europa.
Die Abrechnung läuft pünktlich — unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Kündigung in Ihrer Verwaltung.
Sie behalten jederzeit Zugriff auf Personalstammdaten und Auswertungen. Auslagern heißt nicht, den Überblick abzugeben.
AVR Bayern in der Abrechnung
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern (ARK-Bayern) beschlossen. Sie regeln Entgelt, Arbeitszeit und Zusatzversorgung eigenständig — mit einer Reihe von Punkten, die ein Standard-Abrechnungsbüro erfahrungsgemäß nicht kennt. Diese hier gehören zu unserem Tagesgeschäft.
Die Zuordnung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach der formalen Qualifikation. In der Abrechnung heißt das:
Jede Stufe hat eine Laufzeit, und jede Unterbrechung kann sie verschieben.
Der Teil der Abrechnung, der jeden Monat anders aussieht und in der Prüfung als Erstes aufgeschlagen wird.
Zulagen hängen an Bedingungen, die monatlich neu geprüft werden müssen — nicht an einem Häkchen im Stammsatz.
Drei verschiedene Tatbestände mit drei verschiedenen Bewertungen — und einer der häufigsten Fehlerherde.
Zwischen Dienstplan und Abrechnung liegt die Bewertung der Stunden. Genau dort entstehen Rückfragen.
Einmal im Jahr, aber mit Vorlauf: Die Bemessung greift auf Monate zurück, die längst abgerechnet sind.
Die kirchliche Zusatzversorgung ist der Punkt, an dem Abrechnungen fremder Anbieter am häufigsten unsauber sind.
Urlaub ist kein reines Personalthema — er wirkt direkt in die Entgeltabrechnung.
Beschlüsse der ARK-Bayern kommen häufig mit Rückwirkung. Dann läuft eine Nachberechnung über mehrere Monate.
Die Paragrafen- und Anlagenangaben beziehen sich auf die AVR Bayern in der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Fassung. Maßgeblich ist immer die aktuelle, von der ARK-Bayern beschlossene Fassung — wir arbeiten laufend mit dem jeweils gültigen Stand.
Der Wechsel
Die Übernahme läuft parallel zum Betrieb. Kein Abrechnungsmonat fällt aus.
Wir sehen uns Ihre aktuelle Abrechnung, Ihre Eingruppierungen und Ihre Zeiterfassung an.
Personalstammdaten, Lohnarten und Historie werden strukturiert nach DATEV überführt und abgeglichen.
Ein Abrechnungsmonat doppelt gerechnet und abgestimmt, bevor umgestellt wird.
Feste Ansprechpartnerin, feste Termine, Auswertungen und Meldungen aus einer Hand.
Häufige Fragen
Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern regeln Eingruppierung, Stufenlaufzeiten, Jahressonderzahlung und eine Vielzahl von Zulagen und Zuschlägen eigenständig. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Wechselschicht- und Pflegezulagen sowie Bereitschaftsdienste müssen monatlich korrekt bewertet und belegbar dokumentiert werden. Eine falsche Eingruppierung wirkt rückwirkend und fällt häufig erst in einer Prüfung auf.
Ja. Wir übernehmen die Abrechnung vollständig — von Stammdatenpflege und Bewegungsdaten über Melde- und Bescheinigungswesen bis zu Auswertungen und Jahresabschlussarbeiten. Sie behalten jederzeit Zugriff auf Personalstammdaten und Auswertungen.
Wir arbeiten mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt, ergänzt um DATEV Unternehmen online und DATEV Personal. Abgerechnet wird in der DATEV-Cloud mit Servern in Deutschland und Europa.
Ja. Bewegungsdaten aus Zeiterfassung und Dienstplanung übernehmen wir über geprüfte Schnittstellen. Für Medifox ist der Ablauf eingespielt; andere Systeme prüfen wir im Erstgespräch.
Nein. Wir migrieren die Daten strukturiert nach DATEV und rechnen einen Monat parallel, bevor umgestellt wird. Der Zeitraum hängt von Mitarbeiterzahl und Datenlage ab und wird nach der Bestandsaufnahme verbindlich terminiert. Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist möglich, aber nicht zwingend.
Grundlage ist die Eingruppierungsordnung der AVR Bayern. Wir übernehmen Ihre bestehenden Eingruppierungen, bilden Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit im System ab und überwachen den Stufenaufstieg. Vorübergehende Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten bilden wir als befristete persönliche Zulage ab, nicht als Höhergruppierung. Die arbeitsrechtliche Entscheidung über die Eingruppierung selbst trifft weiterhin Ihr Träger — wir setzen sie abrechnungstechnisch um und weisen auf Auffälligkeiten hin.
Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können nach § 3b EStG im gesetzlich vorgegebenen Rahmen steuer- und beitragsfrei bleiben. Entscheidend ist, dass die Stunden nach Zuschlagsart korrekt erfasst und die Grenzen eingehalten werden — genau das prüfen wir in jedem Abrechnungslauf und dokumentieren es prüfungssicher.
Wir übernehmen An- und Abmeldungen, die laufenden Meldungen und die Jahresmeldungen an die Zusatzversorgungskasse. Umlage, Beitrag und Sanierungsgeld bilden wir in eigenen Lohnarten ab und behandeln sie steuerlich nach § 3 Nr. 63 EStG beziehungsweise über die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG — mit der entsprechenden Wirkung auf das SV-Brutto.
Unsere Spezialisierung liegt auf AVR Bayern im diakonischen Bereich. Darüber hinaus rechnen wir seit über 15 Jahren komplexe Lohn- und Gehaltsstrukturen ab — sprechen Sie uns auf Ihr Tarifwerk an.
Das hängt von Mitarbeiterzahl, Abrechnungsaufwand und gewünschtem Leistungsumfang ab. Sie erhalten nach einem kurzen Gespräch ein konkretes Angebot.
Nächster Schritt
Wir sehen uns Ihre aktuelle Entgeltabrechnung gemeinsam an und zeigen, wo Sie tarifkonform, digital und entlastet aufgestellt wären. Unverbindlich und ohne Vorbereitung Ihrerseits.
Nutzen Sie unser Kontaktformular — ein Satz zu Ihrer Einrichtung und Ihrer aktuellen Abrechnung genügt. Wir melden uns zurück und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.
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