Entgeltabrechnung für diakonische Träger

Lohnabrechnung nach AVR Bayern — ausgelagert, tarifkonform, prüfungssicher

Diakonische Träger, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste und Kitas rechnen wir vollständig nach AVR Bayern ab. Eingruppierung, Zulagen, Zuschläge und Jahressonderzahlung — komplett über DATEV.

AVR Bayern & DiakonieDATEV LODAS & Lohn und GehaltMedifox-SchnittstelleÜber 15 Jahre Erfahrung

Ihre Ausgangslage

Warum AVR-Abrechnung anders ist als normale Lohnabrechnung

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern verlangen in jedem Abrechnungslauf Entscheidungen, die eine Standard-Lohnbuchhaltung nicht kennt.

Eingruppierung mit Fallstricken

Entgeltgruppen, Stufen, Stufenlaufzeiten und Sonderzahlungen greifen ineinander. Eine falsche Zuordnung wirkt rückwirkend und fällt oft erst in der Prüfung auf.

Zuschläge Monat für Monat

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Wechselschichtzulagen, Pflegezulagen, Bereitschaftsdienste. Jeder Monat ist anders, jede Abweichung muss belegbar sein.

Laufende Tarifänderungen

Tarifrunden und Anpassungen der Entgelttabellen müssen zum richtigen Stichtag greifen — nicht später und nicht pauschal.

Personalmangel in der Verwaltung

Fehlt die Fachkraft in der Lohnbuchhaltung, steht die Abrechnung. Das Fehlerrisiko bleibt trotzdem bei Ihnen.

Zahlen zur Lage in der Pflege

Platz 2

der größten Engpassberufe Deutschlands

17.600

unbesetzte Vollzeitstellen in der Altenpflege

bis zu 690.000

fehlende Pflegekräfte bis 2049

Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Fachkräfteengpassanalyse 2024 (Rang der Pflegeberufe); Bundesagentur für Arbeit, offene Stellen Altenpflege 2024; Statistisches Bundesamt, Pflegekräftevorausberechnung, Pressemitteilung Nr. 033 vom 24.01.2024 (Status-quo-Szenario).

Unsere Leistung

Tarifkonform und zuschlagssicher abrechnen

Wir übernehmen die vollständige Entgeltabrechnung nach AVR Bayern — von den Stammdaten bis zur Jahressonderzahlung.

AVR-konforme Entgeltabrechnung

Korrekte Entgelttabellen, Stufen, Zulagen und Jahressonderzahlungen — immer auf aktuellem Tarifstand.

Zuschläge zuverlässig berechnet

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Wechselschicht- und Pflegezulagen sauber und prüfungssicher.

Nahtlose Medifox-Anbindung

Bewegungsdaten aus Ihrer Zeiterfassung übernehmen wir über geprüfte Schnittstellen — ohne Zettelwirtschaft.

Alles über DATEV

Wir überführen Ihre Daten in eine moderne DATEV-Umgebung und rechnen in der DATEV-Cloud ab. Server in Deutschland und Europa.

Ausfallsicherheit

Die Abrechnung läuft pünktlich — unabhängig von Urlaub, Krankheit oder Kündigung in Ihrer Verwaltung.

Volle Einsicht

Sie behalten jederzeit Zugriff auf Personalstammdaten und Auswertungen. Auslagern heißt nicht, den Überblick abzugeben.

AVR Bayern in der Abrechnung

Was die AVR Bayern Monat für Monat von der Lohnbuchhaltung verlangt

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission Bayern (ARK-Bayern) beschlossen. Sie regeln Entgelt, Arbeitszeit und Zusatzversorgung eigenständig — mit einer Reihe von Punkten, die ein Standard-Abrechnungsbüro erfahrungsgemäß nicht kennt. Diese hier gehören zu unserem Tagesgeschäft.

§ 32 · Anlage 2

Eingruppierung nach der Eingruppierungsordnung

Die Zuordnung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, nicht nach der formalen Qualifikation. In der Abrechnung heißt das:

  • Bewertung der Tätigkeit gegen die Merkmale der Eingruppierungsordnung
  • dauerhafte Höhergruppierung sauber von der vorübergehenden Übertragung trennen
  • persönliche Zulagen statt Höhergruppierung korrekt abbilden und befristen
  • rückwirkende Korrekturen inklusive Auswirkung auf Zuschläge und Sonderzahlung
§ 36 · Anlage 3

Grundentgelt, Erfahrungsstufen und Stufenlaufzeiten

Jede Stufe hat eine Laufzeit, und jede Unterbrechung kann sie verschieben.

  • Stufenlaufzeiten überwachen und den Aufstieg zum richtigen Monat auslösen
  • Anrechnung einschlägiger Vorbeschäftigung bei Neueinstellung
  • Auswirkung von Elternzeit, langer Erkrankung und unbezahltem Urlaub auf die Laufzeit
  • Anpassung der Entgelttabellen zum Stichtag der jeweiligen Tarifrunde
§ 39

Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Samstagsarbeit

Der Teil der Abrechnung, der jeden Monat anders aussieht und in der Prüfung als Erstes aufgeschlagen wird.

  • Bewertung der Stunden nach Zuschlagsart aus den Ist-Daten der Dienstplanung
  • Steuer- und beitragsfreie Zuschläge nach § 3b EStG richtig abgrenzen
  • Feiertagsarbeit inklusive der bayerischen Feiertagsregelungen
  • Zusammentreffen mehrerer Zuschlagstatbestände in derselben Schicht
Anlage 3b

Wechselschicht-, Schicht- und weitere Zulagen

Zulagen hängen an Bedingungen, die monatlich neu geprüft werden müssen — nicht an einem Häkchen im Stammsatz.

  • Prüfung, ob die Voraussetzungen für Wechselschicht- oder Schichtzulage im Monat erfüllt sind
  • anteilige Zahlung bei Teilmonaten, Ausfallzeiten und Wechsel des Einsatzbereichs
  • Kinderzulagen und personenbezogene Zulagen mit Nachweispflicht
  • Dokumentation, die einer Prüfung standhält
Anlage 11

Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Vertretungsbereitschaft

Drei verschiedene Tatbestände mit drei verschiedenen Bewertungen — und einer der häufigsten Fehlerherde.

  • Bewertung der Bereitschaftszeit und Umrechnung in Entgelt oder Freizeitausgleich
  • Abruf aus der Rufbereitschaft inklusive Wegezeiten
  • Zusammenspiel mit den Zeitzuschlägen nach § 39
  • Abgrenzung zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes
§ 16 · § 20 · § 21

Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, Plus- und Überstunden

Zwischen Dienstplan und Abrechnung liegt die Bewertung der Stunden. Genau dort entstehen Rückfragen.

  • Übernahme der Ist-Zeiten aus Medifox oder einem anderen System über eine geprüfte Schnittstelle
  • Abgrenzung von Plusstunden, Überstunden und Minusstunden
  • Führung und Auszahlung von Arbeitszeitkonten
  • Teilzeit, Springerdienste und kurzfristige Planänderungen
§ 40

Jahressonderzahlung im November

Einmal im Jahr, aber mit Vorlauf: Die Bemessung greift auf Monate zurück, die längst abgerechnet sind.

  • Bemessungszeitraum und Berücksichtigung unterjähriger Änderungen
  • Anspruch bei Eintritt, Austritt und ruhendem Arbeitsverhältnis
  • Behandlung als sonstiger Bezug in Steuer und Sozialversicherung
  • Rückstellung und Buchung in der Finanzbuchhaltung
§ 48

Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (EZVK)

Die kirchliche Zusatzversorgung ist der Punkt, an dem Abrechnungen fremder Anbieter am häufigsten unsauber sind.

  • Anmeldung, Meldungen und Jahresmeldungen an die Zusatzversorgungskasse
  • Umlage, Beitrag und Sanierungsgeld korrekt in den Lohnarten abbilden
  • steuerliche Behandlung nach § 3 Nr. 63 EStG beziehungsweise Pauschalversteuerung nach § 40b EStG
  • beitragsrechtliche Behandlung und Auswirkung auf das SV-Brutto
§ 28 · § 29

Erholungsurlaub und Zusatzurlaub für Nachtarbeit

Urlaub ist kein reines Personalthema — er wirkt direkt in die Entgeltabrechnung.

  • Zusatzurlaubstage aus geleisteter Nachtarbeit ermitteln
  • Urlaubsentgelt inklusive der zuschlagsabhängigen Bestandteile
  • Abgeltung bei Austritt, Übertragung und Verfall
  • Auswirkung auf Zeitkonten und Dienstplanung
Tarifrunde

Tarifänderungen und rückwirkende Anpassungen

Beschlüsse der ARK-Bayern kommen häufig mit Rückwirkung. Dann läuft eine Nachberechnung über mehrere Monate.

  • neue Entgelttabellen zum richtigen Stichtag einspielen
  • Rückrechnung inklusive Zuschlägen, Zulagen und Sonderzahlung
  • korrigierte Meldungen an Sozialversicherung und Zusatzversorgungskasse
  • Einmalzahlungen aus Tarifabschlüssen steuerlich richtig behandeln

Die Paragrafen- und Anlagenangaben beziehen sich auf die AVR Bayern in der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Fassung. Maßgeblich ist immer die aktuelle, von der ARK-Bayern beschlossene Fassung — wir arbeiten laufend mit dem jeweils gültigen Stand.

Der Wechsel

In vier Schritten zur ausgelagerten AVR-Abrechnung

Die Übernahme läuft parallel zum Betrieb. Kein Abrechnungsmonat fällt aus.

1

Bestandsaufnahme

Wir sehen uns Ihre aktuelle Abrechnung, Ihre Eingruppierungen und Ihre Zeiterfassung an.

2

Datenmigration

Personalstammdaten, Lohnarten und Historie werden strukturiert nach DATEV überführt und abgeglichen.

3

Parallellauf

Ein Abrechnungsmonat doppelt gerechnet und abgestimmt, bevor umgestellt wird.

4

Laufender Betrieb

Feste Ansprechpartnerin, feste Termine, Auswertungen und Meldungen aus einer Hand.

Häufige Fragen

Lohnabrechnung nach AVR Bayern — häufige Fragen

Was ist bei der Lohnabrechnung nach AVR Bayern besonders?

Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Bayern regeln Eingruppierung, Stufenlaufzeiten, Jahressonderzahlung und eine Vielzahl von Zulagen und Zuschlägen eigenständig. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Wechselschicht- und Pflegezulagen sowie Bereitschaftsdienste müssen monatlich korrekt bewertet und belegbar dokumentiert werden. Eine falsche Eingruppierung wirkt rückwirkend und fällt häufig erst in einer Prüfung auf.

Können wir unsere Entgeltabrechnung als diakonischer Träger vollständig auslagern?

Ja. Wir übernehmen die Abrechnung vollständig — von Stammdatenpflege und Bewegungsdaten über Melde- und Bescheinigungswesen bis zu Auswertungen und Jahresabschlussarbeiten. Sie behalten jederzeit Zugriff auf Personalstammdaten und Auswertungen.

Mit welcher Software rechnen Sie ab?

Wir arbeiten mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt, ergänzt um DATEV Unternehmen online und DATEV Personal. Abgerechnet wird in der DATEV-Cloud mit Servern in Deutschland und Europa.

Übernehmen Sie Daten aus unserer Dienstplanung, zum Beispiel Medifox?

Ja. Bewegungsdaten aus Zeiterfassung und Dienstplanung übernehmen wir über geprüfte Schnittstellen. Für Medifox ist der Ablauf eingespielt; andere Systeme prüfen wir im Erstgespräch.

Wie lange dauert der Wechsel und fällt dabei ein Abrechnungsmonat aus?

Nein. Wir migrieren die Daten strukturiert nach DATEV und rechnen einen Monat parallel, bevor umgestellt wird. Der Zeitraum hängt von Mitarbeiterzahl und Datenlage ab und wird nach der Bestandsaufnahme verbindlich terminiert. Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist möglich, aber nicht zwingend.

Wie bilden Sie die Eingruppierung nach AVR Bayern in der Abrechnung ab?

Grundlage ist die Eingruppierungsordnung der AVR Bayern. Wir übernehmen Ihre bestehenden Eingruppierungen, bilden Entgeltgruppe, Erfahrungsstufe und Stufenlaufzeit im System ab und überwachen den Stufenaufstieg. Vorübergehende Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten bilden wir als befristete persönliche Zulage ab, nicht als Höhergruppierung. Die arbeitsrechtliche Entscheidung über die Eingruppierung selbst trifft weiterhin Ihr Träger — wir setzen sie abrechnungstechnisch um und weisen auf Auffälligkeiten hin.

Sind Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge nach AVR Bayern steuerfrei?

Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit können nach § 3b EStG im gesetzlich vorgegebenen Rahmen steuer- und beitragsfrei bleiben. Entscheidend ist, dass die Stunden nach Zuschlagsart korrekt erfasst und die Grenzen eingehalten werden — genau das prüfen wir in jedem Abrechnungslauf und dokumentieren es prüfungssicher.

Wie behandeln Sie die kirchliche Zusatzversorgung (EZVK)?

Wir übernehmen An- und Abmeldungen, die laufenden Meldungen und die Jahresmeldungen an die Zusatzversorgungskasse. Umlage, Beitrag und Sanierungsgeld bilden wir in eigenen Lohnarten ab und behandeln sie steuerlich nach § 3 Nr. 63 EStG beziehungsweise über die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG — mit der entsprechenden Wirkung auf das SV-Brutto.

Rechnen Sie auch nach anderen Tarifwerken ab?

Unsere Spezialisierung liegt auf AVR Bayern im diakonischen Bereich. Darüber hinaus rechnen wir seit über 15 Jahren komplexe Lohn- und Gehaltsstrukturen ab — sprechen Sie uns auf Ihr Tarifwerk an.

Was kostet die ausgelagerte Lohnabrechnung?

Das hängt von Mitarbeiterzahl, Abrechnungsaufwand und gewünschtem Leistungsumfang ab. Sie erhalten nach einem kurzen Gespräch ein konkretes Angebot.

Nächster Schritt

Lassen Sie uns über Ihre Abrechnung sprechen

Wir sehen uns Ihre aktuelle Entgeltabrechnung gemeinsam an und zeigen, wo Sie tarifkonform, digital und entlastet aufgestellt wären. Unverbindlich und ohne Vorbereitung Ihrerseits.

Schreiben Sie uns
Antwort in der Regel innerhalb eines Arbeitstages

Nutzen Sie unser Kontaktformular — ein Satz zu Ihrer Einrichtung und Ihrer aktuellen Abrechnung genügt. Wir melden uns zurück und stimmen einen Termin mit Ihnen ab.

Zum Kontaktformular